politisieren - unabhängiges Onlinemedium
HOME  |  ÜBER UNS  |  IMPRESSUM

ARTIKELÜBERSICHT

Bild: Fotomontage basierend auf Robert Kalina / GNU 1.2 und Christian Jansky / CC 3.0
23.4.2012
Hinter der Festplattenabgabe verstecken sich die Millionen
Offiziell sollen nur die Verluste aus der derzeitigen Leerkassettenvergütung kompensiert werden. Doch sieht man sich das Forderungsmodell an wird rasch klar, dass es sich um ein Vielfaches der Summen handelt, deren Entfall angeblich abzudecken ist.

Die Schweiz als Musterbeispiel für Urheberrecht und dessen Durchsetzung?
8.4.2012
Die Schweiz als Musterbeispiel für Urheberrecht und dessen Durchsetzung?
Bericht des Schweizer Bundesrates: Tauschbörsennutzung in keinem Zusammenhang mit Industrieumsätzen. Urheberrechtsänderung würde nur internationalen Großkonzernen nutzen. Und: Ausschnüffeln von IP-Adressen durch Privatfirmen ist illegal.

Auswüchse einer Monopolstellung zum Schaden der Gesellschaft
8.4.2012
Deutsche Rechteverwerter: Immer höhere Forderungen bei fraglicher Verteilungs­gerechtigkeit
Dieselben Diskussionen, dieselben Headlines zum Urheberrecht wiederholen sich alle Jahrzehnte wieder. Während die Verteilungsgerechtigkeit so aussieht, dass sich 5,2% der Berechtigten über 60% der Vergütungen ausschütten, nagt die Mehrheit der Künstler und Kreativen am Hungertuch. Ungeniert gönnen sich deutsche Verwertungsgesellschaften dennoch immer wieder einen Griff in anderer Menschen Geldtaschen.

Dokumente: Kunst hat Recht-Forderungen basieren auf IFPI-Kampagne

2.4.2012
Dokumente belegen: Kunst hat Recht-Forderungen basieren auf IFPI-Kampagne
Die Forderungen von "Kunst hat Recht" sind in weiten Strecken eine beschönigte Kopie eines Papiers, das bereits Mitte 2010 von der "Plattform geistiges Eigentum" erstellt wurde. Hinter dieser steht federführend die IFPI, einer der treibenden Kräfte hinter dem Internetkapitel von ACTA.

Uncle Sam zeigt der Welt den Finger

3.3.2012
US-Rechtsgutachten: ACTA-Vertrag wäre für Nutznießer USA nicht bindend
Am 16. Jänner 2012 reichte der polnische Abgeordnete Pawel Zalewski eine Anfrage an die EU-Kommission ein, die inhaltlich aufhorchen lässt. 'Jüngsten Meldungen zufolge sehen sich die USA nicht rechtlich an das ACTA-Abkommen gebunden, die EU jedoch schon.' Dabei sind diese Meldungen gar nicht so neu. Sie lassen sich mindestens bis in das Jahr 2010 zurückverfolgen.

EU-Rechtsgutachten


28.2.2012
Beide ACTA-Rechtsgutachten der EU verfügbar
Als Service für unsere juristisch interessierte Leserschaft bieten wir den Direktlink auf die laut EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland angeblich geheimen EU-Dokumente an. Die Geheimhaltungs-Posse ist inzwischen um einige Facetten reicher.

EU-Geheimdokument

28.2.2012
EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland verweigert Zugang zu ACTA-Rechtsgutachten
Internationale Beziehungen würden dadurch beeinträchtigt. Gutachten zu ACTA sollen im Grunde genommen so lange geheim bleiben, bis alle Vertragspartner zugestimmt haben. Das geheime Rechtsgutachten, das durch das juristische Service des EU-Parlaments erstellt wurde, ist im Übrigen bereits geleakt worden und im Internet frei zugänglich.

Hat Kunst Recht?
28.2.2012
"Kunst hat Recht" Initiatorin Mercedes Echerer dementiert ACTA-Befürwortung scharf
Man wirft der Initiative vor, unter dem Deckmäntelchen "für die Rechte von Künstlern einzutreten" in Wahrheit die Interessen der finanzierenden Verwertungs­gesellschaften zu vertreten. Parallelen in den Forderungen von "Kunst hat Recht" und dem Vertragswerk von ACTA sorgen für zusätzlichen Unmut. Abmahnwahn und ACTA-Hörigkeit der deutschen Verwertungs­gesellschaften schüren das Feuer. Grund genug, den Status von Gerüchten, Vermutungen und Hörensagen zu verlassen und direkt nachzufragen, was mit der österreichischen Initiative konkret gemeint ist.

Failmanns Fail
24.2.2012
Fantasie­figur Fail­mann versucht sich an Realpolitik und erfährt Abwanderung von Freunden
Über 10.000 Kontakte zu haben, ist kein Garant dafür, diese mit themenfremden PR-Zwecken beglücken zu dürfen. Dies erfährt momentan die auch medial viel beachtete Fantasiefigur "Failmann". Viele bisherige "Freunde" kommentieren Failmanns Einstieg in die "echte Politik" enttäuscht bis zornig. Während des ersten Tages nach der Ankündigung wanderten mehr als 200 davon ab.

Interview mit einem Netzaktivisten
20.2.2012
Zen­sur­be­streb­ungen, Des­infor­ma­tions­kam­pag­nen und digi­tale Ko­lo­ni­alisier­ung
Um mehr über die Hintergründe zu ACTA zu erfahren, trafen wir uns mit einem Netzaktivisten, der auch über politische Erfahrung und Einsichten in Brüssel verfügt. Aus einem Mittagessen wurde ein Interview, das vor allem eines zeigt: Am Bild des verängstigten, uninformierten Bürgers, der sich mit ein bisschen mehr Öffentlichkeitsarbeit zu dem angeblich harmlosen Wirtschaftsabkommen schon zufrieden stellen lassen wird, ist wohl nicht viel dran.

Deutsche Verwertungsgesellschaften fordern totale Überwachung bei Umgehung der Justiz
18.2.2012
Deutsche Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten fordern totale Überwachung bei Umgehung der Justiz
Wem ACTA zu schwammig ist, der erfährt aus einem Papier der GEMA, wie diese Regelung im Detail aussehen soll. Die „Förderung der Zusammenarbeit“ ist die Einrichtung einer zentralen Zensur- und Meldestelle für Ur­heber­rechts­beschwerden, welche die „freiwillige Zusammenarbeit“ mit den Internetprovidern zum Verwarnen, Abschalten und Abmahnen der Kunden koordinieren soll.

Stopp-Acta Symbolik in der Kritik
15.2.2012
ACTA-Protest: Umstrittene Symbolik von Krake und Kampfroboter
Die Symbole der Piratenpartei bei ihrem Protest gegen ACTA stehen in der Kritik. Es gäbe direkte Parallelen zu antisemitischer Bildsprache der NS-Zeit.

Inside ACTA
15.2.2012
ACTA und die "totale Internetkontrolle"?
Weshalb braucht ein Handelsvertrag, der sich vermeintlich gegen Produktfälschungen richtet, eine Neuregelung des Internetrechts?

Dr. Paul Rübig
11.2.2012
Wir brauchen ACTA, weil mich in Italien schwarze Menschen belästigt haben
Die Rede von Dr. Paul Rübig, im Artikel als Video sowie als Transkript verfügbar, führt schmerzlich vor Augen, mit welcher geistigen Eigentümlichkeit sich Österreich offensichtlich in die Verhandlungen um ACTA eingebracht hat.

ACTA - Rede anlässlich der Stop-Acta-Demonstration in Linz, 11.2.2012
11.2.2012
Rede anlässlich der Stop-ACTA-Demonstration in Linz


ACTA - Die Entschuldigung der slowenischen Botschafterin
4.2.2012
Öffentliche Entschuldigung der slowenischen Botschafterin zu ACTA


Fake-Freunde werden wieder reaktiviert
11.12.2011
Neue Fake-Jubelpostings loben den Bundeskanzler

Finalspiel um den Euro - Eurobild (C) Wikipedia/Andrew Netzler / EZB
27.11.2011
Teure Fremdherrschaft: Finalspiel um den Euro kann Österreich Kopf und Kragen kosten

Versagt Bundeskanzler Faymanns Politik nicht nur auf Facebook?


27.11.2011
Kanzlerversagen auf Facebook: Mehr als ein Social Media Problem

F5: Finde Faymanns falsche Facebook Freunde


25.11.2011
Suchspiel F5:
Finde Faymanns falsche Facebook Freunde

Betrugsvorwürfe gegen Kanzler-Facebook-Agentur

24.11.2011
Betrugsvorwürfe gegen Kanzler-Facebook-Agentur

E-Mail an den Herausgeber.


CHRONIK
ACTA und die "totale Internetkontrolle"?
Weshalb braucht ein Handelsvertrag eine Neuregelung des Internetrechts?
15. 2. 2012 von Florian Machl

Neben anderen für die Zivilgesellschaft problematischen Stellen, auf die in diesem Artikel nicht eingegangen wird, findet sich in dem Vertragswerk, das den deutschen Titel "Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie" trägt, der Artikel 27: "Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums im digitalen Umfeld". Nüchtern betrachtet, handelt es sich um direkten Etikettenschwindel.

Inside Acta
Ein Blick ins Vertragswerk: Ist ACTA tatsächlich "nur ein Handelsvertrag".
Während diverse "Handelsexperten" stets betonen, der Vertrag würde auf gefälschte Markenwaren abzielen, muss man in aller Deutlichkeit die Frage stellen, wie sich diese vermeintliche Intention mit gesetzlichen Neuregelungen des Internets vereinbaren lässt. Ein Zusammenhang, den auch der österreichische EU-Parlamentarier Dr. Paul Rübig nicht aufklären konnte, der die Notwendigkeit von ACTA ja unter anderem damit begründete, dass er beim Italien-Urlaub nicht von schwarzen Menschen belästigt werden möchte, die ihm gefälschte Gucci-Taschen aus China anbieten.

Internet-Passagen über die Hintertür hineinlobbyiert?

Vielmehr ist zu vermuten, dass die internationalen Bestrebungen bestimmter Lobbys, das Internet zu regulieren, Softwarepatente einzuführen und das "geistige Eigentum" der von ihnen vertretenen US-amerikanischen und japanischen Großkonzerne mit scharfen Rechtsmethoden zu schützen, über verschiedene Hintertürchen umgesetzt werden sollen. So scheint es, als wurden und werden entsprechende Passagen einfach an den einen oder anderen Vertrag - wie ACTA - angehängt. Gestützt wird diese Vermutung auch dadurch, dass mit der IPRED-Direktive schon das nächste Vertragswerk in den Startlöchern steht, das zugunsten der "Rechteindustrie" das umsetzen will, woran ACTA möglicherweise scheitert. Diese als Angriff auf das freie Internet zu verstehenden Maßnahmen folgen einer Gesamtstrategie der "Rechteverwerter". Auch der Wortlaut von ACTA gibt Hinweise darauf, dass hier zwei völlig verschiedene Interessenslagen vereinigt wurden, da sich große Teile davon tatsächlich auf Materialgüter beziehen und das Thema Internet nachträglich aufgestülpt erscheint. Haben hier Medienkonzerne durch Lobbying ein im Kern eigentlich positives Abkommen unterwandert und zu ihren Gunsten umformuliert?

Konkrete Argumente wichtig für den Diskussionsprozess

Nachdem ACTA in seinem Gesamtausmaß die Zivilgesellschaft, die Medienlandschaft und die Politik völlig kalt erwischt hat und erst Wochen nach einem OK des österreichischen Ministerrates und der formalen Zeichnung durch den japanischen Botschafter durchsickert, um was es sich bei ACTA eigentlich im Detail handelt, ist es wichtig, der immer stärker anlaufenden externer Link Desinformationskampagne der Befürworter mit konkreten Argumenten zu begegnen.

externer Link ACTA in der Version vom 23. August 2011, Interinstitutionelles Dossier 2011/0166 (NLE), deutsche Sprachfassung

Änderungen im Strafrecht

Der Artikel 27 definiert, dass ACTA im digitalen Umfeld neue Tatsachen auf zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ebene schaffen soll (Absatz 1). "Eilverfahren zur Verhinderung von Verletzungshandlungen" sowie "Rechtsbehelfe zur Abschreckung weiterer Verletzungshandlungen" werden angestrebt. Die Argumentation, es würde sich an der Gesetzgebung der Teilnehmerstaaten nichts ändern, entspricht also keinesfalls den Tatsachen. Vergleichbare Eilverfahren gibt es bereits in Deutschland. Sie sind auch als "deutscher Abmahn-Wahn" bekannt, also die gewerbsmäßige Massen-Abmahnung von Trivialvergehen mittels Formbrief. In Österreich existieren diese Regelungen - zum Vorteil österreischer Betriebe und Nutzer - nicht. Weiters wird ausgeführt, dass über die nachträgliche Verfolgung auch die Prävention eine große Rolle zu spielen hat. Hinzu kommen ausführliche Klauseln, die das eigentlich längst überholt geltende Modell von Copyrightmaßnahmen auf Bild- und Tonträger wieder voll auf die Tagesordnung bringen und sämtliche Versuche zur Aushebelung solcher Maßnahmen kriminalisiert. Insbesondere wird Rechtsschutz für die "Verbreitung, Sendung, öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung" von Werken gefordert. Dinge, für die unser Rechtssystem bislang in Form des Zivilrechtes ausreichenden Schutz bietet. Laut ACTA sollen sie aber weitaus drastischer verfolgt (präventiv und nachträglich) und strafrechtlich geahndet werden. Was all dies mit gefälschten Gucci-Taschen an Badestränden zu tun haben soll, gegen die sich ACTA offiziell ja im weitesten Sinne richtet, ist auch hier nicht erkennbar.

Bodenlose Schadenersatz-Fantasien der "Rechteinhaber"

Die volle Problematik entfaltet sich im Zusammenspiel mit Artikel 9, wo der Schadenersatz definiert wird. Mit ACTA werden genau jene gesetzlichen Regelungen, die längst überholt sind und dringend einer Reform bedürfen, weiter einzementiert. Damit können Gesetze, die bereits jetzt eine massive Rechtsunsicherheit bei allen Kreativen hervorrufen - vom Webdesigner über Fotografen bis zum Blogger - nicht mehr abgeändert werden. Die legale und gewerbliche Nutzung des Internets wird damit durch ACTA weiter aktiv behindert. Urheberrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete, bei denen eine Verletzung auch ohne Vorsatz strafbar ist. Wird auf die "Ähnlichkeit" von künstlerischen Werken geklagt, was im Internet sehr schnell möglich ist, ist jeglicher kreative Prozess behindert wenn nicht gar unmöglich gemacht. Denn welche grafische oder auch musikalische Arbeit ist nicht "ähnlich" zu etwas, das es schon einmal gegeben hat? Die in ACTA enthaltenen Regelungen erlauben der Musik- und Filmindustrie auch weiter, ihre absurden Schadenssummen in Prozessen zu verwenden. Diesbezügliche Schätzungen der Musik- oder Filmindustrie sind bekannt, hier wird gerne angenommen, dass ein zehntausendmal heruntergeladenes Werk sich auch genau so oft zum vollen Ladenpreis verkaufen hätte können. In der Realität ist dies absurd, denn die Mehrheit der Herunterladenden hätte weder die finanziellen Mittel noch das Interesse an einem Erwerb. ACTA fordert dieses weltfremde Berechnungsmodell aber von den Teilnehmerstaaten ein.

Kriminalisierung durch sprachliche Tricks

Zu guter Letzt sei erwähnt, dass der im Vertrag mehrfach erwähnte Begriff "Markenpiraterie" eine absichtliche Irreführung und Kriminalisierung von Tatbeständen begünstigt, die mit der schweren Gewalttat der Piraterie nichts zu tun haben. Lobbyisten der "Rechtevertreter" sind seit langen Jahren darum bemüht, mittels sprachlicher Tricks in der öffentlichen Meinung eine Gleichstellung von Gewalttätern wie Räubern ("Raubkopien") und Piraten mit Urheberrechtsverletzern zu erzielen. Erwähnenswert ist hier auch die großangelegte Medienkampagne "Raubkopierer sind Verbrecher", mit deren drastischer Bild- und Wortsprache die Bevölkerung vor nicht allzulanger Zeit eingeschüchtert werden sollte. Artikel 31 von ACTA sieht im Grunde genommen vor, weitere Kampagnen dieser Art in Hinkunft mit Steuergeldern zu finanzieren.

Mehrere Ausstiegsszenarien

Sollte die Politik zu dem Schluss kommen, ACTA abwenden zu wollen, sind verschiedene Szenarien gangbar. Auf nationaler Ebene kann die Ratifizierung durch die Bundesregierung auf unbestimmte Zeit verzögert oder gänzlich abgelehnt werden. Auf EU-Ebene ist ebenso eine Ablehnung möglich. Diese kann durch das Plenum des EU-Parlaments stattfinden, wo ACTA ab Mitte Juni 2012 auf der Tagesordnung stehen soll. Hier ist zu hoffen, dass die EU-Parlamentarier die Europäische Union nicht als weiteren Bundesstaat der USA wahrnehmen, sondern die Rechte und Interessen der eigenen Bürger zum Anlass nehmen, hier richtig zu entscheiden. Im Grunde genommen wäre die Bezeichnung "Themenverfehlung" für manche Teile des Abkommens ein guter Punkt, um das Vertragswerk zurück zum Verhandlungstisch zu schicken und daraus beispielsweise tatsächlich ein reines Handelsabkommen gegen Markenfälschungen zu machen. Ein solches - im Sinne der Bürger formuliert - könnte tatsächlich zum Schutz von Firmen dienen aber auch für den Verbraucherschutz wertvolle Dienste leisten. Und selbst nach der Unterzeichnung durch die EU und alle Staaten sieht der Vertrag in Artikel 41 ein vorbehaltloses, jederzeitiges Ausstiegsrecht (mit 180 Tagen Übergangsfrist) vor.


Weiterführende Links

externer Link Wikipedia: ACTA
externer Link FM4: ACTA wirft seine Schatten voraus
externer Link FM4: Bundesregierung beschließt ACTA
externer Link FM4: Wie es mit ACTA weiter geht
externer Link FM4: ACTA und sein böser Zwilling
externer Link FM4: Die Köpfe hinter ACTA in der EU-Kommission
externer Link FM4: ACTA soll Weltstandard werden

Anti-ACTA

externer Link Avaaz.org Petition zu ACTA
externer Link Stopp ACTA