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ARTIKELÜBERSICHT

Bild: Bildzitat aus Facebook / HC Strache
25.1.2013
Türkischer Verein droht LEGO mit Klage: Viel Lärm um nichts
Als Werbemaßnahme provozierte Reaktionen von HC Strache und der Medienwelt?

Bild: Bildzitat aus Facebook / HC Strache
16.12.2012
Fake-Profile: Hass-Postings auf Straches Seite sind authentisch
Die medial transportierte Theorie des FPÖ-Chefs, bestellte Fake-Profile würden ihm mit Hass-Postings schaden wollen, erweist sich als unhaltbar.

Bild: Ausschnitt auf Flickr andreas.rodler CC
5.11.2012
Hitlerizing Space-Hero Felix Baumgartner For Readership
Based on an interview Austrian newsmedia extrapolated a desire for Hitler. And everyone forgets what harm is caused to Mr. Baumgartner by this wrongful allegation.

Bild: Ausschnitt auf Flickr andreas.rodler CC
31.10.2012
Verhitlern für die Quote: Die Demontage von Felix Baumgartner
Aus einem so genannten Interview in der Kleinen Zeitung dichtete die heimische Medienlandschaft Felix Baumgartner inzwischen den Wunsch nach Hitler an. Wie es dem Menschen Baumgartner dabei geht erscheint bei diesem Stellvertreterkrieg nebensächlich geworden zu sein.

Bild: Fotomontage basierend auf Robert Kalina / GNU 1.2 und Christian Jansky / CC 3.0
23.4.2012
Hinter der Festplattenabgabe verstecken sich die Millionen
Offiziell sollen nur die Verluste aus der derzeitigen Leerkassettenvergütung kompensiert werden. Doch sieht man sich das Forderungsmodell an wird rasch klar, dass es sich um ein Vielfaches der Summen handelt, deren Entfall angeblich abzudecken ist.

Die Schweiz als Musterbeispiel für Urheberrecht und dessen Durchsetzung?
8.4.2012
Die Schweiz als Musterbeispiel für Urheberrecht und dessen Durchsetzung?
Bericht des Schweizer Bundesrates: Tauschbörsennutzung in keinem Zusammenhang mit Industrieumsätzen. Urheberrechtsänderung würde nur internationalen Großkonzernen nutzen. Und: Ausschnüffeln von IP-Adressen durch Privatfirmen ist illegal.

Auswüchse einer Monopolstellung zum Schaden der Gesellschaft
8.4.2012
Deutsche Rechteverwerter: Immer höhere Forderungen bei fraglicher Verteilungs­gerechtigkeit
Dieselben Diskussionen, dieselben Headlines zum Urheberrecht wiederholen sich alle Jahrzehnte wieder. Während die Verteilungsgerechtigkeit so aussieht, dass sich 5,2% der Berechtigten über 60% der Vergütungen ausschütten, nagt die Mehrheit der Künstler und Kreativen am Hungertuch. Ungeniert gönnen sich deutsche Verwertungsgesellschaften dennoch immer wieder einen Griff in anderer Menschen Geldtaschen.

Dokumente: Kunst hat Recht-Forderungen basieren auf IFPI-Kampagne

2.4.2012
Dokumente belegen: Kunst hat Recht-Forderungen basieren auf IFPI-Kampagne
Die Forderungen von "Kunst hat Recht" sind in weiten Strecken eine beschönigte Kopie eines Papiers, das bereits Mitte 2010 von der "Plattform geistiges Eigentum" erstellt wurde. Hinter dieser steht federführend die IFPI, einer der treibenden Kräfte hinter dem Internetkapitel von ACTA.

3.3.2012
US-Rechtsgutachten: ACTA-Vertrag wäre für Nutznießer USA nicht bindend
Am 16. Jänner 2012 reichte der polnische Abgeordnete Pawel Zalewski eine Anfrage an die EU-Kommission ein, die inhaltlich aufhorchen lässt. 'Jüngsten Meldungen zufolge sehen sich die USA nicht rechtlich an das ACTA-Abkommen gebunden, die EU jedoch schon.'
28.2.2012
Beide ACTA-Rechtsgutachten der EU verfügbar
Als Service für unsere juristisch interessierte Leserschaft bieten wir den Direktlink auf die laut EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland angeblich geheimen EU-Dokumente an.
28.2.2012
EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland verweigert Zugang zu ACTA-Rechtsgutachten
Internationale Beziehungen würden dadurch beeinträchtigt. Gutachten zu ACTA sollen im Grunde genommen so lange geheim bleiben, bis alle Vertragspartner zugestimmt haben.
Hat Kunst Recht?
28.2.2012
"Kunst hat Recht" Initiatorin Mercedes Echerer dementiert ACTA-Befürwortung scharf
Man wirft der Initiative vor, unter dem Deckmäntelchen "für die Rechte von Künstlern einzutreten" in Wahrheit die Interessen der finanzierenden Verwertungs­gesellschaften zu vertreten. Parallelen in den Forderungen von "Kunst hat Recht" und dem Vertragswerk von ACTA sorgen für zusätzlichen Unmut. Abmahnwahn und ACTA-Hörigkeit der deutschen Verwertungs­gesellschaften schüren das Feuer. Grund genug, den Status von Gerüchten, Vermutungen und Hörensagen zu verlassen und direkt nachzufragen, was mit der österreichischen Initiative konkret gemeint ist.

Failmanns Fail
24.2.2012
Fantasie­figur Fail­mann versucht sich an Realpolitik und erfährt Abwanderung von Freunden
Über 10.000 Kontakte zu haben, ist kein Garant dafür, diese mit themenfremden PR-Zwecken beglücken zu dürfen. Dies erfährt momentan die auch medial viel beachtete Fantasiefigur "Failmann". Viele bisherige "Freunde" kommentieren Failmanns Einstieg in die "echte Politik" enttäuscht bis zornig. Während des ersten Tages nach der Ankündigung wanderten mehr als 200 davon ab.

20.2.2012
Zen­sur­be­streb­ungen, Des­infor­ma­tions­kam­pag­nen und digi­tale Ko­lo­ni­alisier­ung
Um mehr über die Hintergründe zu ACTA zu erfahren, trafen wir uns mit einem Netzaktivisten, der auch über politische Erfahrung und Einsichten in Brüssel verfügt.

18.2.2012
Deutsche Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten fordern totale Überwachung bei Umgehung der Justiz
Wem ACTA zu schwammig ist, der erfährt aus einem Papier der GEMA, wie diese Regelung im Detail aussehen soll.

Stopp-Acta Symbolik in der Kritik
15.2.2012
ACTA-Protest: Umstrittene Symbolik von Krake und Kampfroboter
Die Symbole der Piratenpartei bei ihrem Protest gegen ACTA stehen in der Kritik. Es gäbe direkte Parallelen zu antisemitischer Bildsprache der NS-Zeit.

15.2.2012
ACTA und die "totale Internetkontrolle"?
Weshalb braucht ein Handelsvertrag, der sich vermeintlich gegen Produktfälschungen richtet, eine Neuregelung des Internetrechts?

11.2.2012
Wir brauchen ACTA, weil mich in Italien schwarze Menschen belästigt haben
Die Rede von Dr. Paul Rübig, im Artikel als Video sowie als Transkript verfügbar, führt schmerzlich vor Augen, mit welcher geistigen Eigentümlichkeit sich Österreich offensichtlich in die Verhandlungen um ACTA eingebracht hat.

11.2.2012
Rede anlässlich der Stop-ACTA-Demonstration in Linz

4.2.2012
Öffentliche Entschuldigung der slowenischen Botschafterin zu ACTA

Fake-Freunde werden wieder reaktiviert
11.12.2011
Neue Fake-Jubelpostings loben den Bundeskanzler

27.11.2011
Teure Fremdherrschaft: Finalspiel um den Euro kann Österreich Kopf und Kragen kosten

Versagt Bundeskanzler Faymanns Politik nicht nur auf Facebook?


27.11.2011
Kanzlerversagen auf Facebook: Mehr als ein Social Media Problem

F5: Finde Faymanns falsche Facebook Freunde


25.11.2011
Suchspiel F5:
Finde Faymanns falsche Facebook Freunde

Betrugsvorwürfe gegen Kanzler-Facebook-Agentur

24.11.2011
Betrugsvorwürfe gegen Kanzler-Facebook-Agentur

E-Mail an den Herausgeber.


HINTERGRUND
US-Rechtsgutachten: ACTA-Vertrag wäre
für Nutznießer USA nicht bindend

Nur die anderen Vertragspartner haben sich an die Vereinbarung zu halten
3. 3. 2012 von Florian Machl

Am 16. Jänner 2012 reichte der polnische Abgeordnete Pawel Zalewski eine Anfrage an die EU-Kommission ein, die inhaltlich aufhorchen lässt. Sein erster Satz umreißt die Problemstellung: „Jüngsten Meldungen zufolge sehen sich die USA nicht rechtlich an das ACTA-Abkommen gebunden, die EU jedoch schon.“ Dabei sind diese Meldungen gar nicht so neu. Sie lassen sich mindestens bis in das Jahr 2010 zurückverfolgen. Nachdem Medien und Öffentlichkeit aber vom Themenkomplex ACTA erst Anfang 2012 völlig überrascht wurden, fanden entsprechende Hinweise medial keinerlei Aufmerksamkeit. Dabei erscheinen die Behauptungen im Licht einer Rechtsanalyse aus den USA mehr als gerechtfertigt zu sein.

Uncle Sam zeigt der Welt den Finger
Für manche neu, für andere seit Jahren bedenklich: Das ACTA Vertragswerk hätte nach Meinung von Juristen für die USA selbst keine Rechtsverbindlichkeit.
Erste Anfrage schon 2010

Bereits am 3. November 2010 stellte die Abgeordnete Francoise Castex externer Link in einer Anfrage an die EU-Kommission den Sachverhalt wie folgt dar:

„Bei den Treffen, die unlängst in Washington stattgefunden haben, behauptete der Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten gegenüber anderen US-amerikanischen Regierungsbehörden, NRO und Gesetzgebern, dass ACTA nicht bindend sei und dass nach Artikel 1.2 Bestimmungen des US-amerikanischen Rechts, die in Widerspruch zum ACTA-Übereinkommen stehen, keineswegs zwingend angepasst werden müssten. Man habe diesbezüglich völlig freie Hand.“

US-Rechtsanalyse vom
Washington College of Law

Bevor in diesem Artikel auf die überaus aufschlussreichen Antworten der EU-Kommission auf die genannten Anfragen eingegangen wird, stellen wir die Frage nach dem potentiellen Wahrheitsgehalt in den Äußerungen der Abgeordneten. Glücklicherweise hat sich bereits ein amerikanischer Rechtswissenschaftler intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt.

Im März 2011 externer Link analysierte Sean Flynn vom Washington College of Law (Rechtsfakultät) ausführlich, weshalb ACTA innerhalb der USA keinerlei Rechtsverbindlichkeit hat. Für außerhalb eröffnet sich eine komplexe Problemstellung. Der Präsident hat nicht das Recht und nicht die Befugnis, die USA ohne die Zustimmung des Kongresses an den Vertrag zu binden. Es könnte zwar unter Umständen internationales Recht gelten, aber in Hinblick auf das amerikanische Konstitutionsgesetz würde kein Vertrag vorliegen. Dies wird in vier Punkten ausgearbeitet: ACTA ist kein Vertrag gemäß Artikel 2 der US-Konstitution (Article II Treaty), keine Exekutivvereinbarung des Kongresses (Congressional-Executive Agreement) und kein Regierungsübereinkommen (Sole Executive Agreement). Auch die vorgebrachten Einwände des USTR (Handelsvertreter der Vereinigten Staaten) machen ACTA nicht zu einem Regierungsübereinkommen.

ACTA-Unterschrift selbst in den USA durch die Hintertüre

Die Ausführungen des Juristen lassen darauf schließen, dass die geistigen Väter von ACTA selbst in den USA reguläre konstitutionelle Prinzipien missachten und den Vertrag über die Hintertüre realisieren wollten. („The President cannot make an international agreement that exceeds his own constitutional authority without Congress’s assent.” – Der Präsident kann ohne Zustimmung durch den Kongress keine internationalen Verträge abschließen, die seine eigene konstitutionellen Rechte überschreiten). Alternativ erschiene die Sichtweise denkbar, dass von Anfang an nie geplant war, dass sich die USA selbst an Acta halten. Flynn schreibt in seiner abschließenden Erklärung, dass der Vorgang der Zustimmung zu ACTA außerhalb des konstitutionellen Prozesses stattfinden würde. Dies würde das Vertragswerk von normalen demokratischen Vorgängen ausnehmen. Definitiv nicht das, was die Verfasser der US-Konstitution vor Augen hatten.

Außerhalb der USA fühlen sich Völkerrechtler durch die Vorgangsweise unangenehm an die Errichtung des internationalen Gerichtshofes erinnert, wo die USA intensiv an der internationalen Ratifizierung der Verträge beteiligt gewesen sein sollen, sich selbst nach allgemeiner Anerkennung und Unterschrift aber wieder aus dem Vertragswerk herausgenommen haben. Der internationale Gerichtshof ist seither somit für alle unterzeichnenden Staaten verbindlich - nur nicht für die USA.

ACTA-Befürworter in der EU negieren Rechtslage

Diese juristischen Gegebenheiten werden von den ACTA-Befürwortern innerhalb der EU vollständig negiert. So antwortet EU-Handelskommissar Karel de Gucht am am 2. Februar 2012 externer Link auf nachfolgende Frage von MEP Zalewski: „Hat die Kommission insbesondere geprüft, welche Folgen sich daraus ergeben, dass die EU an ein mit strafrechtlichen Sanktionen ausgestattetes Abkommen gebunden ist, während die USA entscheiden können, diese Vorschriften nicht anzuwenden?“

De Gucht:
„Die Kommission weiß, von einer Antwort durch das Rechtsservice des Parlaments auf eine identische Fragestellung durch Frau Marietje Schaake. Darin wird bestätigt, dass die Vertragsparteien, die übereinstimmend internationale Vereinbarungen getätigt haben, durch die Prinzipien internationaler Gesetze an die Vereinbarung gebunden sind – im Speziellen durch das Prinzip des externer Link pacta sunt servanda und das Prinzip des externer Link Guten Glaubens.“
(externer Link Die gesamte Antwort von De Gucht.).

ACTA-Vertragswerk basiert auf "Gutem Glauben"

Nun könnte der eine oder andere Jurist schmunzeln. Natürlich „sind Verträge einzuhalten“ (pacta sunt servanda), auch gemäß Völkergewohnheitsrecht, jedoch sollten die Vertragspartner auch zum Abschluss der Verträge ermächtigt sein. Dass der Umstand sehr wohl bekannt ist, dass die Vertragspartner gegebenenfalls tatsächlich nicht dazu berechtigt sind, könnte man aufgrund der Referenz auf das Prinzip des „Guten Glaubens“ unterstellen. Dieser überwindet in der Praxis einen Mangel in der Berechtigung im Abschluss eines Rechtsgeschäftes. Ein internationales Abkommen der Tragweite von ACTA auf dem Prinzip des Guten Glaubens aufzubauen, erscheint ein sehr innovativer Ansatz des EU-Kommissars zu sein.

Kreative Antworten von EU-Kommissar Karel De Gucht

Bereitschaft zur Kreativität bewies man auch in der Beantwortung der eingangs erwähnten externer Link Fragestellung von MEP Francoise Castex (Frankreich).

Die externer Link Antwort von Karel de Gucht auf die Zweifel der Abgeordneten an der Verbindlichkeit für die USA lautete:

"Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein verbindlicher internationaler Vertrag für alle Vertragsparteien, wie im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (1969) definiert ist."

Daraufhin setzten mehrere MEPs (Christian Engström, Judith Sargentini, Sandrine Belier und Jan Philipp Albrecht) am 18. Februar 2011 externer Link in einer weiteren Anfrage nach:

„Ist der Kommission bekannt, dass die USA das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge nicht ratifiziert haben?“

Diese Rückfrage wurde externer Link damit beantwortet, dass man juristisch davon ausgehe, dass es sich um Gewohnheitsrecht handle.

Unterschiedliche Quellen bestätigen Rechtsansicht

Dem gegenüber kommen verschiedene Quellen übereinstimmend zu der Ansicht, dass die USA sich keineswegs um das Vertragswerk ACTA zur Anwendung im eigenen Land kümmern müsse. Eine Wahlfreiheit, die man in den anderen Ländern wohl nicht hat – obwohl dies stets fälschlicherweise behauptet wird.

externer Link Knowledge Ecology International: Der US-Kongress ist nicht an ACTA gebunden (US Congress is not bound by ACTA, according to White House answers to Senate Finance on ACTA and TPP negotiations)

externer Link European Digital Rights: USA wird sich nicht als gebunden fühlen, die EU wird juristisch gebunden. ('Moreover, the USA will not consider itself bound by ACTA while the EU will be legally bound.')

Wahlfreiheit zur Vertragsumsetzung?
Nur, wenn US-Sanktionen nicht stören...

Acta-Befürworter referenzieren stets auf die „may“-Klauseln im Vertrag. Teilnehmende Länder dürften sich demnach aussuchen, welche Vertragsteile in ihrem Strafrecht umgesetzt werden sollen und welche nicht.

Die Realität sieht hingegen bereits jetzt völlig anders aus, wie Professor Michael Geist von der Universität von Ottawa beim ACTA Workshop des INTA-Ausschusses der EU am 1. März 2012 externer Link ausführte:

„Während es richtig ist, dass ACTA-Vertragspartner nicht dazu verpflichtet sind, diese Bestimmungen einzuführen um den Vertrag zu erfüllen, ist beträchtlicher Druck zu erwarten, damit diese Bestimmungen verpflichtend werden – und nicht nur freiwillig sind. Dies geschieht bereits jetzt, denn die IIPA – eine Lobbyistengruppe von Rechteinhabern – hat bereits empfohlen, ACTA-Länder wie Griechenland, Spanien, Rumänien, Lettland, die Schweiz, Kanada und Mexiko auf die USTR-Piraterie-Watchlist zu setzen, weil sie die entsprechenden „optionalen“ ACTA-Bestimmungen nicht in ihren Landesgesetzgebungen umsetzen.“