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ARTIKELÜBERSICHT
23.4.2012
Offiziell sollen nur die Verluste aus der derzeitigen Leerkassettenvergütung kompensiert werden. Doch sieht man sich das Forderungsmodell an wird rasch klar, dass es sich um ein Vielfaches der Summen handelt, deren Entfall angeblich abzudecken ist.Hinter der Festplattenabgabe verstecken sich die Millionen 8.4.2012
Bericht des Schweizer Bundesrates: Tauschbörsennutzung in keinem Zusammenhang mit Industrieumsätzen. Urheberrechtsänderung würde nur internationalen Großkonzernen nutzen. Und: Ausschnüffeln von IP-Adressen durch Privatfirmen ist illegal.Die Schweiz als Musterbeispiel für Urheberrecht und dessen Durchsetzung? 8.4.2012
Dieselben Diskussionen, dieselben Headlines zum Urheberrecht wiederholen sich alle Jahrzehnte wieder. Während die Verteilungsgerechtigkeit so aussieht, dass sich 5,2% der Berechtigten über 60% der Vergütungen ausschütten, nagt die Mehrheit der Künstler und Kreativen am Hungertuch. Ungeniert gönnen sich deutsche Verwertungsgesellschaften dennoch immer wieder einen Griff in anderer Menschen Geldtaschen.Deutsche Rechteverwerter: Immer höhere Forderungen bei fraglicher Verteilungsgerechtigkeit 2.4.2012 Dokumente belegen: Kunst hat Recht-Forderungen basieren auf IFPI-Kampagne
Die Forderungen von "Kunst hat Recht" sind in weiten Strecken eine beschönigte Kopie eines Papiers, das bereits Mitte 2010 von der "Plattform geistiges Eigentum" erstellt wurde. Hinter dieser steht federführend die IFPI, einer der treibenden Kräfte hinter dem Internetkapitel von ACTA.3.3.2012 US-Rechtsgutachten: ACTA-Vertrag wäre
für Nutznießer USA nicht bindend
Am 16. Jänner 2012 reichte der polnische Abgeordnete Pawel Zalewski eine Anfrage an die EU-Kommission ein, die inhaltlich aufhorchen lässt. 'Jüngsten Meldungen zufolge sehen sich die USA nicht rechtlich an das ACTA-Abkommen gebunden, die EU jedoch schon.' Dabei sind diese Meldungen gar nicht so neu. Sie lassen sich mindestens bis in das Jahr 2010 zurückverfolgen.28.2.2012 Beide ACTA-Rechtsgutachten der EU verfügbar
Als Service für unsere juristisch interessierte Leserschaft bieten wir den Direktlink auf die laut EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland angeblich geheimen EU-Dokumente an. Die Geheimhaltungs-Posse ist inzwischen um einige Facetten reicher. 28.2.2012 EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland verweigert Zugang zu ACTA-Rechtsgutachten
Internationale Beziehungen würden dadurch beeinträchtigt. Gutachten zu ACTA sollen im Grunde genommen so lange geheim bleiben, bis alle Vertragspartner zugestimmt haben. Das geheime Rechtsgutachten, das durch das juristische Service des EU-Parlaments erstellt wurde, ist im Übrigen bereits geleakt worden und im Internet frei zugänglich.28.2.2012
"Kunst hat Recht" Initiatorin Mercedes Echerer dementiert ACTA-Befürwortung scharf
Man wirft der Initiative vor, unter dem Deckmäntelchen "für die Rechte von Künstlern einzutreten" in Wahrheit die Interessen der finanzierenden Verwertungsgesellschaften zu vertreten. Parallelen in den Forderungen von "Kunst hat Recht" und dem Vertragswerk von ACTA sorgen für zusätzlichen Unmut. Abmahnwahn und ACTA-Hörigkeit der deutschen Verwertungsgesellschaften schüren das Feuer. Grund genug, den Status von Gerüchten, Vermutungen und Hörensagen zu verlassen und direkt nachzufragen, was mit der österreichischen Initiative konkret gemeint ist.24.2.2012 Fantasiefigur Failmann versucht sich an Realpolitik und erfährt Abwanderung von Freunden Über 10.000 Kontakte zu haben, ist kein Garant dafür, diese mit themenfremden PR-Zwecken beglücken zu dürfen. Dies erfährt momentan die auch medial viel beachtete Fantasiefigur "Failmann". Viele bisherige "Freunde" kommentieren Failmanns Einstieg in die "echte Politik" enttäuscht bis zornig. Während des ersten Tages nach der Ankündigung wanderten mehr als 200 davon ab.20.2.2012 Zensurbestrebungen, Desinformationskampagnen und digitale Kolonialisierung Um mehr über die Hintergründe zu ACTA zu erfahren, trafen wir uns mit einem Netzaktivisten, der auch über politische Erfahrung und Einsichten in Brüssel verfügt. Aus einem Mittagessen wurde ein Interview, das vor allem eines zeigt: Am Bild des verängstigten, uninformierten Bürgers, der sich mit ein bisschen mehr Öffentlichkeitsarbeit zu dem angeblich harmlosen Wirtschaftsabkommen schon zufrieden stellen lassen wird, ist wohl nicht viel dran.18.2.2012 Deutsche Verwertungsgesellschaften fordern totale Überwachung bei Umgehung der Justiz
Wem ACTA zu schwammig ist, der erfährt aus einem Papier der GEMA, wie diese Regelung im Detail aussehen soll. Die „Förderung der Zusammenarbeit“ ist die Einrichtung einer zentralen Zensur- und Meldestelle für Urheberrechtsbeschwerden, welche die „freiwillige Zusammenarbeit“ mit den Internetprovidern zum Verwarnen, Abschalten und Abmahnen der Kunden koordinieren soll.15.2.2012 ACTA-Protest: Umstrittene Symbolik von Krake und Kampfroboter
Die Symbole der Piratenpartei bei ihrem Protest gegen ACTA stehen in der Kritik. Es gäbe direkte Parallelen zu antisemitischer Bildsprache der NS-Zeit. 15.2.2012 ACTA und die "totale Internetkontrolle"?
Weshalb braucht ein Handelsvertrag, der sich vermeintlich gegen Produktfälschungen richtet, eine Neuregelung des Internetrechts?11.2.2012 Wir brauchen ACTA, weil mich in Italien schwarze Menschen belästigt haben
Die Rede von Dr. Paul Rübig, im Artikel als Video sowie als Transkript verfügbar, führt schmerzlich vor Augen, mit welcher geistigen Eigentümlichkeit sich Österreich offensichtlich in die Verhandlungen um ACTA eingebracht hat. 11.2.2012 Rede anlässlich der Stop-ACTA-Demonstration in Linz
4.2.2012 Öffentliche Entschuldigung der slowenischen Botschafterin zu ACTA
11.12.2011 Neue Fake-Jubelpostings loben den Bundeskanzler
27.11.2011 Teure Fremdherrschaft: Finalspiel um den Euro kann Österreich Kopf und Kragen kosten
27.11.2011 Kanzlerversagen auf Facebook: Mehr als ein Social Media Problem
25.11.2011 Suchspiel F5:
Finde Faymanns falsche Facebook Freunde 24.11.2011 Betrugsvorwürfe gegen Kanzler-Facebook-Agentur E-Mail an den Herausgeber.
HINTERGRUND
Deutsche Verwertungsgesellschaften fordern
totale Überwachung bei Umgehung der Rechtsstaatlichkeit Wenn Verwertungsgesellschaften Grundrechte ignorieren und Selbstjustiz auf Zuruf bestellen 18. 2. 2012 von Florian Machl
Wem ACTA zu schwammig ist, der erfährt aus einem Papier der GEMA und ihren Schwestergesellschaften, wie die angepeilten Regeln für das Internet im Detail aussehen sollen. Die "Förderung der Zusammenarbeit" ist die Einrichtung einer zentralen Zensur- und Meldestelle für Urheberrechtsbeschwerden, welche die "freiwillige Zusammenarbeit" mit den Internetprovidern zum Verwarnen, Abschalten und Abmahnen der Kunden koordinieren soll. In dieser Allmachtsfantasie der Medienindustrie, zwischen Vorratsdatenspeicherung und Abmahnunwesen, kommen weder Justiz noch Richter vor. Selbstjustiz auf Zuruf.
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Die Sorgen der ACTA-Gegner sind berechtigt. Nahezu alle Befürchtungen über die möglichen Auswirkungen des Vertragswerkes finden sich unbeschönigt im Klartext eines Forderungskataloges der deutschen Rechteverwertungsindustrie.
Die darin vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen führen im Detail aus, was Artikel 27 von ACTA ermöglichen würde. Dabei wird im Klartext so gut wie jegliche Rechtsstaatlichkeit, welche für die Medienindustrie schon lange als verlangsamendes Hindernis zu gelten scheint, über Bord geworfen. Bekanntes Muster: Polemische Gegenkampagnen Im Kontext und durch die zeitliche Nähe ist auch die vergleichbare, aber nicht so scharf formulierte Desinformationskampagne der österreichischen Rechteverwerter unter dem Titel "Kunst hat Recht" interessant. Das Muster kommt Netzaktivisten sehr bekannt vor: Gerät ein Vorhaben der Rechteverwerter in Konflikt mit der öffentlichen Glaubwürdigkeit und Akzeptanz, mehren sich plötzlich die bezahlten Kampagnen, in denen mit Polemik gegen die Aktivisten Stimmung gemacht werden soll. "Internationale Kooperationen anzustreben" Während ACTA dies auf dem Niveau von "Zielvereinbarungen" beschreibt, bringt das Papier der deutschen Verwertungsgesellschaften direkt auf den Punkt, woher der Wind weht. Die deutsche Medienlandschaft griff einige dieser Vorstellungen zwar kurz nach Erscheinen äußerst kritisch auf, seither scheint der Forderungskatalog, den Kritiker als "Wunschzettel der Rechteverwertungswirtschaft" bezeichneten, in Vergessenheit geraten zu sein. Dabei ist er angesichts von ACTA aktueller denn je und es darf vermutet werden, dass die hier festgehaltenen Forderungen durch das Lobbying der Medienindustrie und der Rechteverwerter ihren Weg in die ACTA-Verhandlungen fanden. Dazu gibt es auch die direkte Formulierung, dass internationale Kooperationen anzustreben seien. Zugriff auf Daten der Vorratsdatenspeicherung In dem Papier wird nicht nur die Vorratsdatenspeicherung gefordert, sondern auch der Zugriff auf diese Daten im Zuge von "Rechteverletzungen" gegen "geistiges Eigentum". Eine Problematik, die Gegner der Vorratsdatenspeicherung schon stets bewusst war, die von Befürwortern aber gerne geleugnet wird. Eine so unverblümte Aussage der Rechteverwerter zu dem Thema ist selten – und ein Schlag ins Gesicht für alle Datenschützer, deren diesbezüglichen Argumente wohl berechtigt waren. Die Forderung ist in Deuschland auch dahingehend dreist, da das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgehalten hat, dass die Vorratsdatenspeicherung Internetprovider müssen kooperieren oder haften Internetanbieter sollen dazu verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen mit technischen Maßnahmen "am Stand der Technik" zu verhindern. Weiters werden Maßnahmen (bei sonstiger rechtlicher Verantwortung) gefordert, um "illegale Seiten wie Streamingportale" zu sperren. Ansonsten wären die Internetanbieter mittels einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsansprüchen direkt angreifbar zu machen. Entweder der Service Provider nimmt horrende Mehrkosten für die Errichtung technischer Maßnahmen in Kauf und betätigt sich zusätzlich als willfähriger Hilfspolizist auf Zuruf, oder er haftet für die "Rechteverletzungen" seiner Kunden. Leaks belegen Diskussionen bei ACTA-Verhandlungen Genau dies ist auch die Konstruktion in ACTA. Die gesetzliche Verpflichtung der Provider ist, Das Verfahren ohne Richter Richtig spannend wird der geforderte Maßnahmenkatalog, wie ohne Hinzuziehen eines Richters oder eines üblichen juristischen Prozesses mit "Rechteverletzern" zu verfahren sei: - Eine "unabhängige" Stelle wäre als Schnittstelle zwischen "Rechteinhaber" und Telekommunikationsdienstleister zu gründen. Diese legt Standards für die Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen fest. In ACTA verpflichten sich die Staaten zur Förderung der Zusammenarbeit. Der Schluß ist naheliegend, dass damit die Einrichtung einer solchen Stelle gemeint war. - Der dort registrierte "Rechteinhaber" dokumentiert "Rechteverletzungen" und meldet diese der Stelle, die diese „Rechteverletzung“ in einer Datenbank speichert. Der Fall wird dem Internetprovider zur Kenntnis gebracht. Ob die Anschuldigung rechtens ist, wird hier nicht geprüft: Die bloße Behauptung reicht. - Der Internetprovider muss den Teilnehmer eine „Aufklärungs- und Hinweisnachricht“ senden. Und er muss der zentralen Stelle bestätigen, dass er dies getan hat. - Kommt es vom selben "Anschluss" zu weiteren Verletzungen, werden die Rechteinhaber informiert und auch eine "ernstzunehmende Sanktion gegen den Nutzer" soll erfolgen, "welche auch technischer Natur sein kann". Abseits des Justizsystems Brisant an den Forderungen ist, dass sich all diese Maßnahmen vollständig außerhalb des rechtsstaatlichen Justizsystems abspielen sollen. Dem "Rechteverletzer" drohen aufgrund der bloßen Behauptung einer Urheberrechtsverletzung Konsequenzen, ohne dass der Fall je vor einem ordentlichen Gericht verhandelt würde. Zwar soll ein „außergerichtliches Verfahren“ dem Beschuldigten zur Rechtfertigung dienen können, wie dieses aber in der Praxis aussehen könnte bleibt offen. Aufgrund aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Rechteverwertern erscheint eine tatsächliche Wahrung der Grundrechte fraglich. "Dringender Handlungsauftrag an die Politik" Abschließend formuliert das Papier, das im Rahmen des "Wirtschaftsdialoges für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie im BMWi" erstellt wurde, einen dringenden Handlungsauftrag an die Politik und eine entsprechende Gesetzgebung. Dieser Wirtschaftsdialog wurde von der deutschen "Digitale Gesellschaft e.V." als ein Forum bezeichnet, wo unter Ausschluss der Öffentlichkeit Druck auf Gesetzgeber und Internetwirtschaft ausgeübt werden soll, um negative Publicity durch einen entsprechenden gesetzlichen Weg zu vermeiden. Gut ins Bild passt die gestern veröffentliche Weiterführende Links Frühere Pressereaktionen Rechteverwerter-Kampagne in Österreich Was ist ACTA? Anti-ACTA |