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ARTIKELÜBERSICHT
25.1.2013
Als Werbemaßnahme provozierte Reaktionen von HC Strache und der Medienwelt?Türkischer Verein droht LEGO mit Klage: Viel Lärm um nichts 16.12.2012
Die medial transportierte Theorie des FPÖ-Chefs, bestellte Fake-Profile würden ihm mit Hass-Postings schaden wollen, erweist sich als unhaltbar.Fake-Profile: Hass-Postings auf Straches Seite sind authentisch 5.11.2012
Based on an interview Austrian newsmedia extrapolated a desire for Hitler. And everyone forgets what harm is caused to Mr. Baumgartner by this wrongful allegation.Hitlerizing Space-Hero Felix Baumgartner For Readership 31.10.2012
Aus einem so genannten Interview in der Kleinen Zeitung dichtete die heimische Medienlandschaft Felix Baumgartner inzwischen den Wunsch nach Hitler an. Wie es dem Menschen Baumgartner dabei geht erscheint bei diesem Stellvertreterkrieg nebensächlich geworden zu sein.Verhitlern für die Quote: Die Demontage von Felix Baumgartner 23.4.2012
Offiziell sollen nur die Verluste aus der derzeitigen Leerkassettenvergütung kompensiert werden. Doch sieht man sich das Forderungsmodell an wird rasch klar, dass es sich um ein Vielfaches der Summen handelt, deren Entfall angeblich abzudecken ist.Hinter der Festplattenabgabe verstecken sich die Millionen 8.4.2012
Bericht des Schweizer Bundesrates: Tauschbörsennutzung in keinem Zusammenhang mit Industrieumsätzen. Urheberrechtsänderung würde nur internationalen Großkonzernen nutzen. Und: Ausschnüffeln von IP-Adressen durch Privatfirmen ist illegal.Die Schweiz als Musterbeispiel für Urheberrecht und dessen Durchsetzung? 8.4.2012
Dieselben Diskussionen, dieselben Headlines zum Urheberrecht wiederholen sich alle Jahrzehnte wieder. Während die Verteilungsgerechtigkeit so aussieht, dass sich 5,2% der Berechtigten über 60% der Vergütungen ausschütten, nagt die Mehrheit der Künstler und Kreativen am Hungertuch. Ungeniert gönnen sich deutsche Verwertungsgesellschaften dennoch immer wieder einen Griff in anderer Menschen Geldtaschen.Deutsche Rechteverwerter: Immer höhere Forderungen bei fraglicher Verteilungsgerechtigkeit 2.4.2012 Dokumente belegen: Kunst hat Recht-Forderungen basieren auf IFPI-Kampagne
Die Forderungen von "Kunst hat Recht" sind in weiten Strecken eine beschönigte Kopie eines Papiers, das bereits Mitte 2010 von der "Plattform geistiges Eigentum" erstellt wurde. Hinter dieser steht federführend die IFPI, einer der treibenden Kräfte hinter dem Internetkapitel von ACTA.US-Rechtsgutachten: ACTA-Vertrag wäre
für Nutznießer USA nicht bindend
Am 16. Jänner 2012 reichte der polnische Abgeordnete Pawel Zalewski eine Anfrage an die EU-Kommission ein, die inhaltlich aufhorchen lässt. 'Jüngsten Meldungen zufolge sehen sich die USA nicht rechtlich an das ACTA-Abkommen gebunden, die EU jedoch schon.'
Beide ACTA-Rechtsgutachten der EU verfügbar
Als Service für unsere juristisch interessierte Leserschaft bieten wir den Direktlink auf die laut EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland angeblich geheimen EU-Dokumente an.
EU-Parlaments-Vizepräsident Wieland verweigert Zugang zu ACTA-Rechtsgutachten
Internationale Beziehungen würden dadurch beeinträchtigt. Gutachten zu ACTA sollen im Grunde genommen so lange geheim bleiben, bis alle Vertragspartner zugestimmt haben.
28.2.2012
"Kunst hat Recht" Initiatorin Mercedes Echerer dementiert ACTA-Befürwortung scharf
Man wirft der Initiative vor, unter dem Deckmäntelchen "für die Rechte von Künstlern einzutreten" in Wahrheit die Interessen der finanzierenden Verwertungsgesellschaften zu vertreten. Parallelen in den Forderungen von "Kunst hat Recht" und dem Vertragswerk von ACTA sorgen für zusätzlichen Unmut. Abmahnwahn und ACTA-Hörigkeit der deutschen Verwertungsgesellschaften schüren das Feuer. Grund genug, den Status von Gerüchten, Vermutungen und Hörensagen zu verlassen und direkt nachzufragen, was mit der österreichischen Initiative konkret gemeint ist.24.2.2012 Fantasiefigur Failmann versucht sich an Realpolitik und erfährt Abwanderung von Freunden Über 10.000 Kontakte zu haben, ist kein Garant dafür, diese mit themenfremden PR-Zwecken beglücken zu dürfen. Dies erfährt momentan die auch medial viel beachtete Fantasiefigur "Failmann". Viele bisherige "Freunde" kommentieren Failmanns Einstieg in die "echte Politik" enttäuscht bis zornig. Während des ersten Tages nach der Ankündigung wanderten mehr als 200 davon ab.Zensurbestrebungen, Desinformationskampagnen und digitale Kolonialisierung Um mehr über die Hintergründe zu ACTA zu erfahren, trafen wir uns mit einem Netzaktivisten, der auch über politische Erfahrung und Einsichten in Brüssel verfügt. Deutsche Verwertungsgesellschaften fordern totale Überwachung bei Umgehung der Justiz
Wem ACTA zu schwammig ist, der erfährt aus einem Papier der GEMA, wie diese Regelung im Detail aussehen soll. 15.2.2012 ACTA-Protest: Umstrittene Symbolik von Krake und Kampfroboter
Die Symbole der Piratenpartei bei ihrem Protest gegen ACTA stehen in der Kritik. Es gäbe direkte Parallelen zu antisemitischer Bildsprache der NS-Zeit. ACTA und die "totale Internetkontrolle"?
Weshalb braucht ein Handelsvertrag, der sich vermeintlich gegen Produktfälschungen richtet, eine Neuregelung des Internetrechts?Wir brauchen ACTA, weil mich in Italien schwarze Menschen belästigt haben
Die Rede von Dr. Paul Rübig, im Artikel als Video sowie als Transkript verfügbar, führt schmerzlich vor Augen, mit welcher geistigen Eigentümlichkeit sich Österreich offensichtlich in die Verhandlungen um ACTA eingebracht hat. Rede anlässlich der Stop-ACTA-Demonstration in Linz
Öffentliche Entschuldigung der slowenischen Botschafterin zu ACTA
11.12.2011 Neue Fake-Jubelpostings loben den Bundeskanzler
Teure Fremdherrschaft: Finalspiel um den Euro kann Österreich Kopf und Kragen kosten
27.11.2011 Kanzlerversagen auf Facebook: Mehr als ein Social Media Problem
25.11.2011 Suchspiel F5:
Finde Faymanns falsche Facebook Freunde 24.11.2011 Betrugsvorwürfe gegen Kanzler-Facebook-Agentur E-Mail an den Herausgeber.
HINTERGRUND
Deutsche Verwertungsgesellschaften: Immer höhere
Forderungen bei fraglicher Verteilungsgerechtigkeit Auswüchse einer Monopolstellung zum Schaden der Gesellschaft 8. 4. 2012 von Florian Machl
Die Urheberrechts-Debatte, die derzeit europaweit seltsame Blüten trägt, dreht sich im Kreis. Ältere Semester wissen: Das ist nichts Neues. Dieselben Diskussionen, dieselben Headlines wiederholen sich alle Jahrzehnte wieder. Ein Beispiel hierzu ist die Unersättlichkeit deutscher Verwertungsgesellschaften. Während die Verteilungsgerechtigkeit so aussieht, dass sich knapp über 5% der Berechtigten über 60% der Vergütungen ausschütten, nagt die Mehrheit der Künstler und Kreativen am Hungertuch. Ungeniert gönnen sich die Verwertungsgesellschaften dennoch immer wieder einen Griff in anderer Menschen Geldtaschen.
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Die Forderungen der deutschen Rechteverwerter wirken wie ein Faß ohne Boden. Zeitgleich fordert man Verschärfungen des Urheberrechts und die Einführung von ACTA - "im Sinne der Künstler". Die Realität sieht anders aus: Die GEMA schüttet über 60% der Vergütungen an nur 5% der berechtigten Künstler und Kreativen aus.
„Neues Urheberrecht
führt zu Schallplattenkrieg“ „Umstritten sind vor allem die finanziellen Forderungen der GVL, mit denen die Abgaben der Rundfunkanstalten für den Einsatz von Schallplatten im Programm verzehnfacht werden sollen.“ Im Jahr 2009 wünschte sich die GEMA gleich bis zu 600% Gebührenerhöhungen für die Vergütung bei Konzerten genutzter Musik.
Spiegel, 30. Jänner 2009
„Gema will an Konzerten mehr Geld verdienen“ „Während nach Angaben der Verbände die Autorenvergütung bei einem beispielhaften Rockkonzert mit 1.200 Besuchern und einem Eintrittspreis von 23 Euro bei rund 600 Euro liege, wolle die Gema die Vergütung bis 2014 auf 2.580 Euro erhöhen.“ „Ein Angebot des Verbandes für eine moderatere Erhöhung der Beteiligung, habe die Gema abgelehnt.“ Diese Tradition der einseitigen Ausnutzung der Monopolstellung setzt sich bis zum heutigen Tag fort. So berichtet die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. am 2. April 2012:
„GEMA nutzt Monopolstellung für radikale Tarifreform
und ignoriert Argumente der Musiknutzer“ „Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise und Arroganz spielt die GEMA ihre übermächtige Stellung gegenüber den Musiknutzern in Deutschland aus.“ “Für viele Musiknutzer bringt die Tarifstruktur hingegen Erhöhungen von zum Teil mehreren hundert bis zu über tausend Prozent mit sich.“ Lösungsweg: Monopolstellung beenden? Vielleicht braucht die Urheberrechts-Debatte neue Impulse. Wie den Vorschlag, das Monopol der Rechteverwerter zu durchbrechen und dort durch die Schaffung zusätzlicher Organisationen zur Rechteverwertung einen gesunden, marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu erlauben. Wie er überall sonst in der Wirtschaft üblich ist. Soferne keine marktverzerrenden Kartelle gebildet werden, ist dies der beste Weg, zu einem gerechten Preis/Leistungsverhältnis zu finden. Doch es geht nicht nur um den Konsumenten, auch Künstler und Kreative würden von einer größeren Auswahl profitieren und somit vielleicht etwas mehr Verteilungsgerechtigkeit erfahren. Hierzu schreibt Heise.de am 6. April 2012:
„GEMA verschlimmbessert ihr Tarifsystem“
„Veranstalter von Straßenfesten können sich locker auf die doppelten GEMA-Kosten einstellen. Betreiber von Diskotheken fürchten gar eine Versiebenfachung der Kostenlast.“ “Eine andere Alternative wäre die Gründung einer konkurrierenden Musikverwertungsgesellschaft, die das Repertoire ihrer Künstler zu moderateren Tarifen anbietet. Entgegen einer landläufigen Fehlvorstellung ist die GEMA keine staatliche oder mit einem staatlichen Monopol beliehene Institution, vielmehr könnten sich gewitzte Musiker und Unternehmer zusammentun und nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eine alternative Wahrnehmungsgesellschaft gründen. Dies würde auch dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft entsprechen, in dem das faktische Monopol ein Fremdkörper ist und die Bildung von Tarifen dem Markt überlassen wird.“ Kritisch betrachtet: Verteilungsgerechtigkeit bei der GEMA Die Verteilungsgerechtigkeit der GEMA in Deutschland ist ein besonders interessanter Punkt, insbesondere wenn man sich in Österreich unreflektiert auf die Methoden, Ideen und Grundsätze dieser deutschen Verwertungsgesellschaft beruft. Im Jahr 2009 kamen weit über 100.000 Unterschriften von Bürgern zusammen, die von der GEMA Transparenz und bessere Zahlungsmodalitäten forderten. Dieses Ansinnen wird seit 2009 „parlamentarisch geprüft“. Einer Klage nach einer gerichtlich gestützten Offenlegung der Geschäftspraktiken der GEMA wurde nicht statt gegeben. Verteilungssystem satzungswidrig? Gerichtsbeschluss seit 2005 ignoriert. Bei der Verteilung der Gelder erhalten die stimmberechtigten Mitglieder der GEMA (knapp über 5 Prozent) über 60 Prozent der ausgeschütteten Summe (unter Verwendung von Zahlenmaterial der Jahre 2008 – 2010). Die Verteilung der Gelder nach dem „PRO-Verfahren“ wurde vom Vorstand 1998/99 mutmaßlich satzungswidrig ohne Beschluss der Mitgliederversammlung eingeführt. Der damalige Vorsitzende, Otto Krause, hätte durch die Regelung eine verhundertfachung der Ausschüttung von Geldern an sich selbst ermöglicht. Der deutsche Bundesgerichtshof stellte 2005 fest, dass zu diesem PRO-Verfahren eine Mitgliederabstimmung durchzuführen wäre. Die GEMA würde sich bis heute weigern, diesem Gerichtsurteil Folge zu leisten. ( Die allmächtige Monopolstellung der GEMA kam auch 2007 nicht ins Wanken, als im Deutschen Bundestag eine Anhörung der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" zum Thema "Urheberrechte von Künstlern und Kulturschaffenden" stattfand. So berichtete Klassik.com:
„Dem Experten-Urteil zufolge gibt es hinsichtlich der Verwertungsgesellschaften schwerwiegende Kontrollprobleme. Als zentrales Kontrollorgan fungiere in Deutschland zwar das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Aufsicht funktioniere aber nicht, da die Einrichtung zu stark mit den Verwertungsgesellschaften "verfilzt" sei.“
Künstler zu Stellvertreterkrieg gegen das Publikum aufgehetzt Die GEMA soll hinsichtlich der Schwierigkeiten der Künstler, einmal eingereichte Werke wieder aus dem Vertrag herauszubekommen, bereits einmal durch den EU-Gerichtshof wegen „missbräuchlicher Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung“ verurteilt worden sein. Hinzu kommt, dass ein Künstler, der einmal einen Vertrag mit der GEMA geschlossen hat, sich nicht mehr aussuchen kann, ob er einzelne Werke unter einer freien Lizenz publiziert. Der Künstler ist hinsichtlich seinen Werken de facto entmündigt. Wie man es unter all diesen Umständen geschafft hat, Künstler und Kreative gegen ihr Publikum aufzuhetzen und einen Stellvertreterkrieg im Sinne von Verwertergesellschaften und Industrie zu führen, darf, soll und muss auf einer breiten Ebene hinterfragt werden. Weiterführende Links |